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Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwalt
Andreas Endemann
Insolvenzrecht
Zusammenfassung
Wir begleiten Sie sowohl im Unternehmerinsolvenz- als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren und schaffen für Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Verfahren.
Wir beantragen für Sie Restschuldbefreiung.
Sind Sie bereits in einem Insolvenzverfahren und kommen zu Geld, z.B. Durch Schenkungen oder Erbschaft können wir auch noch in diesem Stadium mit Ihren Gläubigern verhandeln und unter Zahlung nur einer quotalen Summe eine Befriedigung aller angemeldeten Gläubiger und ein Ende des Insolvenzverfahrens erreichen. So kann die Restschuldbefreiung schneller als in dem vorgeschriebenen gesetzlichen Zeitraum erreichst werden.
Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter, machen Aussonderungs- und Absonderungsansprüche geltend, melden Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an, etc.
Wir melden für Sie Ansprüche gegen Insolvenzschuldner aus vorsätzlich unerlaubter Handlung an, so das diese keine Restschuldbefreiung erhalten.
Bei Folgeprozessen, wer klagen muss, richtet sich danach, ob die Ansprüche schon vor der Insolvenz tituliert waren, setzen wir Ihre Interessen durch.
Wir wenden die Neuerungen des ESUG für Sie an, vertreten Ihre Interessen nach dem ins deutsche Insolvenzrecht eingeführten Regeln des amerikanischen Chapter Eleven.
Wir prüfen die Haftung von Insolvenzverwaltern bei von diesem erteilten Aufträgen, wenn er Masseunzulängleichkeit anzeigen muss.
Wir nehmen Ihre Interessen, wenn der Insolvenzverwalter bei gegenseitigen Verträgen von seinem Wahlrecht zur Erfüllung der Verträge oder nicht Gebrauch macht.
Erklärt der Insolvenzverwalter Anfechtungen für erhaltene Zahlungen vor Insolvenzeröffnung, prüfen wir die Berechtigung der Anfechtung und weisen diese, wenn möglich, zurück.
Wir nutzen für Sie prozessuale Möglichkeiten, wie die Beweislast des Insolvenzverwalters für das Vorliegen von Rechtshandlungen, Gläubigerbenachteiligungsabsicht, etc.