Aktuelle Informationen mit neuester Rechtsprechung finden Sie auf unserer Seite Aktuelles
Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwalt
Andreas Endemann
Steuerrecht
Muster Text
ZUSAMMENFASSUNG
Wir können dort helfen, wo komplizierte steuerrechtliche Fragen zu beurteilen sind und Ihrem Steuerberater Gerichtserfahrung fehlt.
Wir erstellen keine Buchführung, keine Jahresabschlüsse und keine Steuererklärungen.
Herr Endemann hat im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung den akademischen Titel Diplom- Finanzwirt erworben und hat insoweit die Denkweise der Finanzverwaltung kennen gelernt.
Wir führen für Sie Finanzgerichtsprozesse, nutzen Beweislast – und Feststellungsvorteile zu Lasten der Finanzverwaltung und zu Ihren Gunsten.
Wir stellen prozessuale Anträge, die es ermöglichen auch Ihre Kosten im Einspruchsverfahren ersetzt zu erhalten.
Nach wie vor ist kaum bekannt, dass die Finanzverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung für rechtswidrige Steuerbescheide auf Ersatz des entstandenen Schadens haftet.
Wir helfen Ihnen bei Betriebsprüfungen, Abschlussbesprechungen, ungerechtfertigten Vollstreckungsmaßnahmen und führen Verhandlungen mit dem Finanzamt.
Bei Erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragen helfen wir Ihnen auch in Kooperation mit auf diesen Themen spezialisierten Steuerberatern. In Kooperation mit Notaren setzen wir Ihren Willen um.
Bei Gründung von Unternehmen erläutern wir die Vorzüge einer GmbH & Co. KG und die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung von Anfangsverlusten. Wir erklären die Problematik der Betriebsaufspaltung und wie die Versteuerung stiller Reserven verhindert werden kann.
Wir setzen Ansprüche gegen Ihren Steuerberater durch, wenn Ihnen bei falscher Beratung ein Schaden entstanden ist.