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Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwalt
Dennis Kunze
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Als Anwälte betreuen wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei Arbeitsverhältnissen vom Anfang bis zum Ende.
Probezeit; Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld; Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Anrechnung von Urlaubstagen; Gratifikationsansprüche des Arbeitnehmers bzw. Gratifikationsverpflichtungen des Arbeitgebers aus betrieblicher Übung; Urlaubsabgeltungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Abmahnungen, Kündigungen
Insbesondere bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zeigt Ihnen Ihr Anwalt, wie Sie Nachteile vermeiden können (Stichworte: Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes; Vorliegen des Kündigungsgründen; Einhaltung von Kündigungsfristen; Anhörungspflicht des Betriebsrates; Abschluss von Aufhebungsverträgen; Sicherung von Arbeitslosengeldansprüchen).
Sollte das Arbeitsverhältnis, wie in der Regel, durch eine Kündigung beendet werden und die Vertragsparteien sich außergerichtlich nicht über eine Vertragsbeendigung geeinigt haben, vertreten wir Ihre Interessen bei dem beim Arbeitsgericht einzuleitenden bzw. anhängigen Kündigungsschutzprozess. Wir weisen Sie auf die prozessualen Besonderheiten beim Arbeitsgericht hin und vertreten Sie sowohl im Güte- als auch im Kammertermin beim Arbeitsgericht.
Wir verhandeln für Sie Abfindungsbeträge, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich oder sinnvoll ist.