Aktuelle Informationen mit neuester Rechtsprechung finden Sie auf unserer Seite Aktuelles
Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwalt
Dennis Kunze
Erbrecht
Zusammenfassung
Kein Testament – und nun?
Für diesen Fall gilt das Gesetz: es gibt eine gesetzliche Erbfolge. In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad.
Im Rahmen eines Testaments bestimmen Sie selbst, wer Ihr Erbe antreten soll. Ein Testament ist für jede Person die Absicherung für den Todesfall und ist ausnahmslos sinnvoll.
Wir sagen Ihnen, wer in Ihrer Familie nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte von der Erbfolge ausschließt. Ihr Anwalt bespricht mit Ihnen persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testamentsverwahrung, der Testamentsgestaltung und der Frage von Bankvollmachten für Ihren Todesfall.
Auch zeitlich vorhergehende Vollmachten, wie der Abschluss einer Altersvorsorgevollmacht können wir mit Ihnen besprechen.
Die anwaltliche Hilfe bei der Umsetzung Ihres letzten Willens hilft insbesondere die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter Erben.