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Wir setzen Ihre rechtlichen Interessen durch
Während des gerichtlichen Verfahrens loten wir die zur Verfügung stehenden prozesstaktischen Mittel aus und nutzen im Rahmen des gegebenen Prozessrechtes die zu Ihren jeweiligen Gunsten bestehenden Beweismodalitäten aus. Wir sprechen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob sie für Ihren Schadenfall eintrittspflichtig ist und holen für Sie eine Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Wir helfen Ihnen auch bei auftretenden Problemen mit den Behörden der Stadtverwaltung, wie dem Bauamt, der Denkmalschutzbehörde, der Ordnungsbehörde oder der Arbeitsagentur, etc. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte, legen für Sie Rechtsmittel ein und vertreten Sie vor dem Vewaltungsgericht.
Rechtsanwalt
Andreas Endemann
Wirtschaftsrecht
ZUSAMMENFASSUNG
Immobilienrecht
Wenige Entscheidungen sind von so großer finanzieller Tragweite wie der Kauf einer Immobilie, egal ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus. Das Gleiche gilt für Beteiligungen an offenen oder geschlossen Immobilienfonds.
Bei dem Kauf von Neubauwohnungen darf die gesetzliche Gewährleistung in Form von Nacherfüllung, Minderung, Schadenersatz und Rücktritt nicht ausgeschlossen werden. Gleichwohl ist man direkt in der Defensive, da man sich generell in den Notarverträgen der Zwangsvollstreckung unterworfen hat, was bedeutet das im Falle der Nichteinigung Sie als Käufer Vollstreckungsgegenklage erheben müssen, um Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren.
Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen, zeigen den sichersten und kostenunintensivsten Weg auf, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und zu sichern.
Bei dem Erwerb von Eigentumswohnungen und Häusern von Bauträgern sorgen wir dafür, das Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, was gerne verhindert wird.
Bei Eigentumswohnungen grenzen wir Ihre Einzelrechte von den Rechten der Gemeinschaft ab und helfen Ihnen bei der Anspruchsdurchsetzung.
Bei dem Kauf von gebrauchten Immobilien ist neben der Zwangsvollstreckungsunterwerfung in den notariellen Verträgen regelmäßig auch ein Gewährleistungsausschluss enthalten. Dies bedeutet, dass Sie nach der Unterschrift beim Notar keine Rechte wegen Mängel der Immobilie geltend machen können. Dies gilt nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden. Wir sagen Ihnen, wann dies der Fall ist und helfen Ihnen mit Sachverständigengutachten dies zu beweisen.
Wir helfen Ihnen schon vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages den Gewährleistungsausschluss auszuhebeln und unterbreiten Formulierungsvorschläge.
Wir nutzen prozessuale Möglichkeiten für Sie, wie Beweislastumkehr und die Einleitung von Beweissicherungsverfahren, verlegen Darlegungslasten im Prozess auf den Gegner.
Hinsichtlich der Beteiligung an Immobilienfonds verweisen wir auf unsere Ausführungen im Kapitalanlagerecht.